Die rd. 920 m lange Schmiedetorstraße verbindet die ehemalige OD der B3 (Wülfinger Straße/Hauptstraße) im Osten mit der Ortsumgehungsstraße der Bundesstraße B1 im Westen. Vor dem Bau der Umgehungsstraße war die Schmiedetorstraße Bestandteil der B1. Sie ist jetzt im Verkehrskonzept der Stadt Elze als innerörtliche Hauptverkehrsstraße eingestuft.
Die Stadt Elze beabsichtigt, die Schmiedetorstraße in der Ortschaft Elze auf einer Strecke von rd. 590 m zwischen dem Draustweg und der Hauptstraße grundhaft zu erneuern und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechend umzugestalten.
Die Schmiedetorstraße weist derzeit diverse funktionale Mängel auf. Hierzu zählen überbreite unstrukturierte Neben- und Fahrbahnflächen, fehlende Durchgängigkeit für den Radverkehr und ungeregelte Parkverhältnisse. Als bauliche Mängel sind Unebenheiten, Risse und Höhenversätze im Gehweg und Fahrbahnbereich sowie Unebenheiten durch Wurzeleinwüchse der zwischen Gehweg und Fahrbahn befindlichen Bäume zu nennen.
Durch die Neugestaltung des Straßenraumes wird eine klare, gut erkennbare Struktur und Gliederung geschaffen, die die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit deutlich verbessert. Der ruhende Verkehr wird durch Längsparkstände strukturiert.
Insbesondere für die Radfahrer werden durch Schutzstreifen sichere Verkehrsbeziehungen geschaffen. Für Fußgänger, insbesondere Schulkinder, werden insgesamt drei Querungshilfen geschaffen. Die Planung berücksichtigt die Belange der Barrierefreiheit. So werden die Querungsstellen mit taktilem System und differenzierten Bordhöhen ausgestattet und die Gehwege laufen im Bereich der einmündenden Seitenstraßen zur Verdeutlichung des Fußgängervorrangs durch.
Parallel dazu hat der Wasserverband Peine die vorhandene Mischwasserkanalisation aus hydraulischen Gründen neu strukturiert und erneuert in diesem Zusammenhang sämtliche Kanäle im Ausbaubereich der Schmiedetorstraße. Die Planung erfolgte im Jahr 2015, die bauliche Umsetzung erfolgt seit Anfang März 2016 als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Elze und des Wasserverbandes Peine in zwei Bauabschnitten.
Der 1. Bauabschnitt zwischen Hauptstraße und Heilswannenweg wird über die Städtebauförderung gefördert. Der 2. Bauabschnitt zwischen Heilswannenweg und Stettiner Straße, dessen bauliche Umsetzung unmittelbar nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes vorgesehen ist, wird nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.500.000,- €.