Die ehemalige B107 und jetzige K 2376 verläuft direkt an der Nordwestgrenze der Wörlitzer Parkanlagen. Die Parkanlagen und Ihre Bauwerke stehen unter Denkmalschutz und gehören zum UNESCO Weltkulturerbe. Im Rahmen der Aufnahme des Wörlitzer Parks in die Weltkulturerbeliste der UNESCO wurde die Forderung gestellt, die ehemalige Bundesstraße vom Ufer des Wörlitzer Sees abzurücken und die Ortslage Wörlitz vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Mit dieser Maßnahme soll der Erhalt und die Wiederbelebung der historischen Kulturlandschaft des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches gefördert werden. Ziel der Wiederbelebung der historischen Infrastruktur ist es, das Dessau-Wörlitzer Gartenreich im Sinne des ur-sprünglichen Gesamtkunstwerkes wieder weitgehend als Einheit erlebbar werden zu lassen und es damit zugleich auch großräumlich kulturhistorischer Nutzung zu erschließen.
Zu diesem Zweck wurde der Knoten der Kreisstraße an der Rousseauinsel, an dem die Straße nach Vockerode anbindet, vom See weg verschoben. Im gleichen Zug wurde die Fahrtrichtung von Coswig nach Vockerode durchgehend gestaltet, um die Bedeutung dieser Fahrbeziehung hervorzuheben. Die frei werdende Fläche am Wörlitzer See wurde für die Anlage eines Gehweges und eines Radweges genutzt, um die überörtlichen Radwanderwege R1 und R 2 zu ergänzen.
Gemeinsam mit der Wörlitzer Kulturstiftung und der Verwaltung der Parkanlagen wurde bei der Gestaltung der Verkehrsanlagen ein besonderes Augenmerk auf die Wiederherstellung der alten Sichtachsen und die Verwendung von Oberflächen-Befestigungen, die dem historischen Charakter der Parkanlagen gerecht werden, gelegt. Für die Geh- und Radwege sowie den Wirtschaftsweg wurden 3.250 m2 Natursteinpflaster aus Sandstein und Granit verbaut.
Die Kreisstraße erhielt eine Asphaltbefestigung. Die Einfassung der Fahrbahn erfolgte mit einem Betonhochbord. Aufgrund der schlechten Baugrundverhältnisse war der Einbau von 5.000 m2 hydraulisch gebundener Tragschicht notwendig.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Ableitung des Oberflächenwassers. Eine Ableitung über das Bankett in die Straßenseitengräben war nicht genehmigungsfähig. Das anfallende Regenwasser muss über ein Kanalsystem und ein Pumpwerk dem Furthgraben zugeleitet werden.
Der Ausbau erfolgte auf 700 m Länge und die Baukosten betragen ca. 950.000 €.