Die Ortschaft Groß Lobke, ein Ortsteil der Gemeinde Algermissen im Landkreis Hildesheim, verfügt über ein 4,1 km langes Schmutzwasserhauptkanalnetz aus Steinzeugrohren DN 150 – 200. Hinzu kommen 5 km öffentliche und private Schmutzwasseranschlussleitungen. Aufgrund des sehr hohen Fremdwasseraufkommens und spürbarer Abflussprobleme beauftragte der Wasserverband Peine das Ingenieurbüro Richter mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Fremdwasserbeseitigung.
Auf Basis des im Vorfeld ebenfalls durch das Ingenieurüro Richter aufgestellten Kanalkatasters wurden zunächst alle Schmutzwasserkanäle und Leitungen mit einer Kamera befahren. Außerdem wurden alle Revisionsschächte überprüft und über Signalnebelverfahren und Färbeversuche Falscheinleiter aufgespürt. Anhand der DVD-Dokumen-tation erfolgte die bautechnische Zu-standsbewertung und Schadensklassifizierung. Zusammen mit der näheren Lokalisierung der Fremdwasserproblematik wurde anschließend ein Sanierungskonzept aufgestellt, das in Abschnitten zügig und konsequent umgesetzt wird.
Das Ergebnis zeigte leider eine hohe Schadensdichte, die jedoch überwiegend in geschlossener Bauweise saniert werden konnte. In einem ersten Schritt wurden in der Zeit von Mai bis September 2008 ca. 3.400 m bzw. 85 % der Hauptkanäle mittels Schlauchrelining renoviert. Bei diesem wirtschaftlich effizienten und langlebigen Sanierungsverfahren wird die Belastung der An-wohner und Verkehrsteilnehmer auf ein Minimum reduziert. Außerdem wurden lokale Schäden der Prioritätsstufe I mit Roboterverfahren repariert. Die Kosten für die Sanierung des ersten Abschnittes betrugen 400.000 €.
Weitere 15 % der Schäden in den Hauptkanälen gehören in die Prioritätsstufe II mit mittlerem Sanierungsbedarf. Diese Schäden sollen über Partliner- und Roboterverfahren behoben werden. Diese Arbeiten werden gemeinsam mit der Sanierung der Prioritätsstufe I der öffentlichen Anschlussleitungen in 2009 durchgeführt.
Bei den öffentlichen und privaten An-schlussleitungen ist ebenfalls ein hoher Sanierungsbedarf vorhanden. 49 % der öffentlichen Anschlussleitungen fallen in die Prioritätsstufe I und weitere 29 % in die Prioritätsstufe II. Aber auch hier kann die Sanierung überwiegend in grabenloser Technik erfolgen.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am öffentlichen Kanalnetz sollen dann auch die Grundstückseigentümer ihren Anteil an der Kanalsanierung leisten.