Die Stadt Bad Pyrmont ist von Süden von der Thaler Landstraße her nur über zwei Brücken über die Emmer erreichbar. Eine davon ist die Bad Freienwalder Brücke, mittlerweile 100 Jahre alt, als Baudenkmal eingestuft und in der Baulast der Stadt Bad Pyrmont.
Die Brücke wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nicht, wie es die Ansicht vermuten lässt, aus Wesersandstein, sondern überwiegend aus unbewehrtem Beton konstruiert. Die Sichtflächen, Brüstungen, Gesimse und sogar das Geländer wurden dem Zeitgeist entsprechend mit Vormauersteinen verkleidet oder aus Formsteinen gefertigt. Zahlreiche Auskragungen, Balkone und Pylone zieren das Bauwerk. Die zweifeldrige Bogenbrücke ist auf zwei Widerlagern und einem Strompfeiler gegründet. Ihre nutzbare Breite beträgt nur 6,60 m. Was seinerzeit für eine 22 t-Dampfwalze konstruiert war, hat überraschend lange den gestiegenen Verkehrsbelastungen standgehalten.
Weil die Brücke inzwischen einsturzgefährdet ist, hat sich die Stadt entschlossen, an gleicher Stelle ein ähnliches Bauwerk zu errichten und die historische Ansicht zu rekonstruieren. Die nutzbare Breite soll für einen Zweirichtungsverkehr und beidseitige Gehwege vergrößert werden. Die Schwierigkeit der Aufgabe besteht in den entgegengesetzten Planungsanforderungen der beteiligten Behörden.
Die Denkmalschutzbehörde fordert die Erhaltung des Erscheinungsbildes, durch Verbreiterung der Widerlager, Strompfeiler und Bogentragwerke. Dagegen spricht der für Bad Pyrmont lebenswichtige Schutz der Heilquellen, der keine Bodeneingriffe im Bereich des Brückenbauwerkes zulässt. Zudem ist das Emmertal als Naturschutz- und FFH-Gebiet eingestuft.
Das Ingenieurbüro Richter hat zusammen mit dem Büro Löwe Plan insgesamt 9 Brückenvarianten erarbeitet, hinsichtlich Baukosten und Durchführbarkeit beurteilt und zur Diskussion gestellt. Am Ende konnte unter intensiver Beteiligung der Wasser- und Bodenschutzbehörde eine konstruktive Lösung für den Ersatzneubau gefunden werden. Allein der Konflikt mit dem Denkmalschutz konnte nicht ausgeräumt werden. Hier wird in Kürze ein Abrissantrag bei der Denkmalschutzbehörde eingereicht, um das Bauwerk aus der Liste der Baudenkmale zu entlassen. Nur so können die Voraussetzungen geschaffen werden, das Bauwerk bis auf die Gründungen abzutragen und von Grund auf neu zu errichten.