Die Bodenablagerung Bullenwinkel befindet sich innerhalb der Stadt Hildesheim in unmittelbarer Nähe zum Volksfestplatz. Die Ausdehnung der Anlage wird begrenzt durch anliegende Brach- und Ackerflächen, eine Kleingartenkolonie sowie die Hafenbahn.
Der Ablagerungsbereich wurde in den frühen 80er Jahren von der Stadt Hildesheim in Betrieb genommen. Seitdem erfolgte hier die Ablagerung von Böden aus der Gewässerunterhaltung der Innerste-Aue.
Bedingt durch die geltenden gesetzlichen Vorgaben wurde die Anlage mit Ende der Deponierungsphase im Herbst 2009 stillgelegt. Die Bearbeitung des Projektes erfolgt durch das Ingenieurbüro Richter im Auftrag der Stadt Hildesheim.
Die Stilllegung beinhaltet neben der Einstellung des Ablagerungsbetriebes auch die Abdichtung der vorhandenen Oberflächen, um eine Gefährdung der Umwelt durch Emissionen aus der Ablagerung heraus langfristig ausschließen zu können. Des Weiteren ist die Oberflächenentwässerung des betroffenen Bereiches grundsätzlich neu zu ordnen.
Nach Klärung aller genehmigungsrechtlichen Randbedingungen wurde die bauliche Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage einer beschränkten Ausschreibung im Herbst 2009 begonnen. Als erstes erfolgte die Profilierung des anstehenden Geländes unter der Maßgabe einer ordnungsgemäßen Entwässerung der Oberflächen. Seitdem umfassen die Arbeiten im Wesentlichen den Auftrag einer Rekultivierungsschicht mit klar definierten Anforderungen an den verwendeten Boden in einer Stärke von mindestens 1,00 m. Bei der vorhandenen Ausdehnung der Ablagerung von 2,5 ha müssen somit insgesamt 25.000 m3 Rekultivierungsboden angeliefert werden, die auf die Ablagerungsfläche aufzubringen sind.
Für den Anschluss der Entwässerungsmulden an den Vorflutgraben wurde ein gemauertes Schachtbauwerk errichtet. Parallel erfolgen der Wegebau sowie die Einzäunung des Geländes.
Witterungsbedingt ruhen die Arbeiten seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Geplant ist die Fertigstellung der Rekultivierungsschicht noch im Frühjahr 2010. Den Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen stellt das Aufbringen einer qualifizierten Begrünung dar.
Die Aufgabe der Stilllegung der Bodenablagerung Bullenwinkel kann somit zielgerichtet unter Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen und terminlichen Vorgaben erreicht werden. Mit anvisierten Baukosten von 750.000,00 € werden auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfüllt.