Ingenieurbüro Richter GmbH

28. Mai 2015 Sanierung des Ems-Dükers der NATO-Produktenfernleitung Lingen – Engden Posted In: Infrastruktur

Das Staatliche Baumanagement Weser-Leine, POL-Leitbauamt (Petrol, Oil und Lubricants) ist für die Bundeswehr im Pipeline-Bau zuständig. Aufgabe ist u. a. die Instandhaltung des im Zuständigkeitsbereich liegenden Leitungsnetzes und der damit verbundenen Tanklager sowie weiterer Infrastruktur für POL wie z.B. Verladeanlagen, div. Schächte,  Pumpstationen etc.

Bei einer Kontrollpeilung an der NATO-Produktenfernleitung Lingen – Engden wurde im Bereich des Ems-Dükers eine nicht den Vorschriften entsprechende Überdeckung festgestellt. Das Staatliche Baumanagement Weser-Leine hat im Auftrag der Bundeswehr (Stichwort: Organleihe) das Ingenieurbüro Richter mit der Sanierungsplanung des Haltungsabschnittes beauftragt.

Als erster Bearbeitungsschritt erfolgte zunächst die Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen zu dem Sanierungsverfahren. Geplant ist das Verlegen einer neuen Leitung im HDD-Verfahren (Horizontal Directional Drilling).

Die generelle Machbarkeit des horizontalen Spülbohrverfahrens wurde in einem Baugrundgutachten nachgewiesen. Unter Beachtung der zulässigen Biegeradien sowie der Mindestabstände der Leitung zu der Gewässersohle erfolgten die Planung der Bohrung sowie die Anordnung der Start- und Zielgrube.

Eingezogen wird ein Stahlrohr 219,1 x 8 mm (PN 100) mit einer 5 mm starken PE-Isolierung sowie einer GFK-Ver-stärkung von 3 mm. Der Abstand zu der Gewässersohle beträgt 5,0 m gemäß DWA Arbeitsblatt 125. Der bei dem an-stehenden Bohrhorizont zulässige Krümmungsradius von R = 400 m wird eingehalten.

Die Gesamtlänge des Sanierungsabschnittes ergibt sich zu 325 m. Der vorhandene Leitabschnitt unterhalb der Ems ist über entsprechende Baugruben zu ziehen.

Der Ems-Düker befindet sich in der ausgewiesenen Fläche des FFH-Gebietes Ems. Weiterhin ist auch das Landschaftsschutzgebiet westlich von Lingen betroffen.

Insofern laufen parallel zu der technischen Planung auch die Abstimmungen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung sowie der genehmigungsrechtlichen Anzeigen gegenüber der öffentlich-rechtlichen Aufsicht der Bundeswehr für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz sowie dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie als zuständige Genehmigungsbehörde im Bereich Rohstofftransport für Niedersachsen. Ausschlaggebend sind hierbei die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Der Antrag der Genehmigung gemäß § 31 Bundeswasserstraßengesetz wurde bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen gestellt.

Für die bauliche Umsetzung des Projektes ist eine Bauzeit von sechs Wochen geplant – dies unter Berücksichtigung eines Zeitfensters außerhalb der sog. Brut- und Setzzeiten.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 395.000,-  €.