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19. August 2015 Studierendenpreis des VBI Landesverband Niedersachsen Posted In: Allgemein

Der Landesverband Niedersachsen hat einen jährlichen Studierendenpreis ins Leben gerufen, der mit 1.750,00 € Preisgeld dotiert ist. In diesem Jahr wurde ein Wettbewerb an der HAWK – Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim / Holzminden / Göttingen ausgelobt.
Gegenstand des Wettbewerbes war die städtebauliche und verkehrliche Aufwertung des direkten Hochschulumfeldes der HAWK am Standort Hildesheim / Hohnsen. Hierbei sollte die Gestaltung des Mensa-Platzes mit einer anstrebenswerten Öffnung zur Straße Hohnsen und die Entwicklung einer zentralen Bushaltestelle in diesem Bereich sowie eine fußläufige Verbindung von und zum neuen Standort Weinberg im Focus stehen.
In der Jury waren die Präsidentin der Hochschule, Frau Prof. Dr. Dienel, der Dekan der Fakultät Bauen und Erhalten, Herr Prof. Dr. Bahre, der Stadtbaurat der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Kay Brummer, der Geschäftsführer des Stadtverkehrs Hildesheim, Herr Schmidt, Vertreter der staatlichen Bauverwaltung und der Landesverband Niedersachsen vertreten.
Von Seiten der Hochschule, der Stadt Hildesheim und des Stadtverkehrs Hildesheim besteht Interesse an einer Realisierung der Wettbewerbsaufgabe.
Der Siegerentwurf beinhaltet auf Grundlage einer sehr guten Erfassung und Dokumentation der Ist-Situation das beste Gesamtkonzept. Durch den Wegfall aller sichtbaren Grenzen und Öffnung des gesamten Campus findet unter Zuhilfenahme einheitlicher Materialien eine Verschmelzung der Campus-Flächen mit den öffentlichen Flächen statt.
Der 1. Preis geht an das Wettbewerbsteam Marius Baldczus, Elvira Schmidt, Frederik Podszus, Sina Güttler und Jessica Wulf.
Das Preisgeld für den Sieger beträgt 1.000,00 €. Der Zweit- und Drittplatzierte erhalten 500,00 € bzw. 250,00 €.
Das Konzept des Landesverbands Niedersachsen besteht darin, dass jedes Jahr der Wettbewerb an einer anderen Hochschule in einem anderen Fachbereich ausgelobt wird. So soll die Vielfalt der Ingenieurdisziplinen innerhalb des VBI‘s zur Geltung kommen.