Ingenieurbüro Richter GmbH

26. Februar 2012 Stadt Hildesheim – Ausbau der Einumer Strasse Posted In: Straßenbau

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt, aufgrund städtebaulicher und verkehrlicher Missstände die Einumer Straße zwischen der Moltkestraße im Westen und einem Bahnübergang der DB-Strecke im Osten umzugestalten. Ziel ist eine deutliche Verbesserung im Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für Radfahrer auf der Strecke und für Fußgänger am Knotenpunkt Moltkestraße. Die Längen der Baustrecken betragen rd. 100 m entlang der Moltkestraße und 400 m entlang der Einumer Straße. Der Knotenpunkt soll zu einem Minikreisverkehr umgestaltet werden. Betriebskosten für eine Lichtsignalanlage fallen künftig nicht mehr an.

Der ganzheitliche Straßenraumentwurf stellt, wie immer, einen Kompromiss zwischen den Nutzungsansprüchen der einzelnen Verkehrsteilnehmer und einer ausgewogenen Straßenraumgestaltung dar. Durch die Verringerung der Fahrbahnbreite und eine intelligente Stellplatzanordnung entstehen zusätzliche Flächen im Seitenraum für Radfahrer und Fußgänger, ohne dass auf die angestrebte alleeartige Bepflanzung des Straßenzuges verzichtet und die Anzahl der Stellplätze übermäßig reduziert werden muss.

Der gesamte Streckenzug wird mit taktilen sowie visuellen Leitelementen nach dem neuen Merkblatt der Forschungsgesellschaft barrierefrei gestaltet. Dazu gehören auch zweigeteilte Bordabsenkungen an den Überquerungsstellen und entsprechend ausgestattete Haltestellenkaps für die Fahrgäste des Busverkehrs. Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind für ca. 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, kommen aber auch Menschen zugute, die im weiteren Sinne mobilitätseingeschränkt sind (ca. 30 %). Darüber hinaus erhöhen sie den Komfort für alle Nutzergruppen und verbessern die Begreifbarkeit des Straßenraumes und damit auch die Verkehrssicherheit.

Die Baumaßnahme wird mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz gefördert. Die Gesamtkosten betragen rd. 1,95 Mio. €. Das Ingenieurbüro Richter erbringt die ausführungsreife Objektplanung und bearbeitet die Finanzierungsanträge nach dem Entflechtungsgesetz.